Spendenkonto Deutsche Muskelstiftung
Wenn Sie uns helfen möchten, dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 10.09.2015 des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt berechtigt, für gemeinnützige und mildtätige Zwecke Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Bis EUR 200,-- benötigen Sie keine Zuwendungsbestätigung.
Zum Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung benötigen wir Ihre vollständige Anschrift.
Bitte schicken Sie uns Ihre Adresse per mail.
Wir freuen uns über jede Spende und garantieren, dass diese ausschließlich zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Zwecke verwendet wird. Sollten Sie Ihre Spende einem ganz bestimmten Zweck oder einer Person zuwenden, werden wir uns bemühen, es auch genauso zu verwenden. Sollte das nicht mehr möglich oder erforderlich sein, wird Ihre Spende anderen Projekten oder Personen zu Gute kommen, die ebenso dringend darauf angewiesen sind.
Spendenkonto:
Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe
Konto | 873 9000 |
BLZ | 660 205 00 |
IBAN | DE11 6602 0500 0008 7390 00 |
BIC/SWIFT-Code | BFSWDE33KRL |
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung im Namen der Kinder, der Eltern und der Muskelkranken.